Informationen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Elternzeit oder einer sonstigen Beurlaubung innerhalb von NRW (LVV) Hinweis: Lehrkräfte in der Jahresfreistellung (Sabbatjahr), die sich im Anschluss daran an eine andere Schule versetzen lassen möchten, dürfen keinen Rückkehrantrag stellen, sondern nehmen am Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen teil. Lehrkräfte in der Jahresfreistellung (Sabbatjahr), die an ihre alte Schule zurückkehren möchten, müssen keinen Versetzungsantrag stellen. Sie kehren automatisch an ihre alte Schule zurück. Rechtzeitig vor Beendigung der Beurlaubung werden von den Bezirksregierungen Beratungsgespräche angeboten, in denen über die Möglichkeit der Beschäftigung nach der Rückkehr informiert wird. Bitte machen Sie hiervon Gebrauch und melden sich bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung. Wer muss teilnehmen? An diesem Verfahren nehmen alle Personen teil, Wann ist ein Rückkehrantrag entbehrlich? Ist die Elternzeit - einschließlich Mutterschutz - oder die sonstige Beurlaubung kürzer als ein Jahr, kehren Sie grundsätzlich an Ihre alte Schule zurück, ohne dass es hierfür eines Antrags bedarf!
Sowohl die Schulen als auch die Schulämter sind zu einer umgehenden Weiterleitung verpflichtet. Eine Übernahme des Online-Antrages erfolgt bei den Bezirksregierungen ausschließlich erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und mit dem Votum der Schulleitung versehenen Papierantrags. Nach erfolgter Übernahme erhalten Sie als Nachweis einen entsprechenden Datenbeleg auf dem Postweg. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt letztendlich in einer Versetzungskonferenz. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid. Was kann ich im Antrag angeben? In Ihrem Antrag können Sie die Rückkehr an Ihre bisherige Schule wünschen. Sollten Sie jedoch eine Versetzung anstreben, können Sie Ihre Wünsche in Bezug auf die Schulformen (Achtung: nur laufbahngleich! ) und auf Orte (Kreise und kreisfreie Städte im Land NRW) angeben. Innerhalb der gewünschten Kreise können bevorzugte Dienstorte angegeben werden. Es wird versucht, Sie nach Möglichkeit Ihren Wünschen entsprechend einzusetzen.
Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen die Schulferien nicht ausgespart werden. Ausnahmen sind möglich, wenn beispielsweise der Elterngeldbezug oder der Höchstanspruch von Elternzeit in dieser Sperrfrist endet. Für Tarifbeschäftigte gilt diese Sonderregelung nicht. Anspruch auf Elterngeld Da Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate gezahlt werden kann, solltest du den Antrag unmittelbar nach Geburt des Kindes stellen. Für die Berechnung des Elterngeldes ist der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt maßgeblich. Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, begrenzt auf 1. 800 Euro. Basiselterngeld kannst du für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes bekommen, Mutterschaftsleistungen für die Mutter werden immer angerechnet. Wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht, erhöht sich die Bezugsdauer um zwei Partnermonate. Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld kannst du dich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden, sodass sich der Bezugszeitraum verdoppelt.